Das Leistungsspektrum einzelner Berufsgruppen auf dem „Patientenpfad“

Augenarzt:
Er ist meistens die erste Anlaufstelle für den Patienten und der ständige Begleiter auf dem „Patientenpfad“.
Seine Aufgabe ist die Diagnostik und Therapie der Augenerkrankung sowie die Aufklärung seines Patienten über den geeigneten, individuellen „Patientenpfad“ hin zur umfassenden Rehabilitation. Ein Rehabilitationserfolg setzt die aktive Mithilfe des Patienten und seiner Angehörigen voraus. Gegebenenfalls müssen auch die Schule, der Ausbildungsbetrieb oder der Arbeitgeber aktiv in den „Patientenpfad“ integriert werden.

Orthoptistin:
Sie unterstützt den Augenarzt bei der Diagnostik und der Behandlung von Augenerkrankungen. Sie fördert und trainiert die Augen entsprechend der Sehschädigung, passt mögliche optische oder elektronische vergrößernde Sehhilfen an und übt gezielt den Umgang damit.

Augenoptiker:
Neben dem Augenarzt ist auch er häufig der erste Ansprechpartner für den Sehgeschädigten, welcher sein schlechtes Sehvermögen wahrnimmt. Der Kunde hofft, durch eine neue Brille sein Problem lösen zu können. Gelingt dies nicht, verweist der Augenoptiker auf den dringenden Besuch beim Augenarzt zur Abklärung der Ursache. Auch er bestimmt Brillengläser, er fertigt Brillen aus Fassung und Gläsern und passt Kontaktlinsen an. Bei entsprechender Qualifizierung und Spezialisierung kann er zusätzlich vergrößernde Sehhilfen jeder Art anpassen.

Augenklinik:
Die Augenkliniken mit den Forschungs- und Fachabteilungen für spezifische Krankheitsbilder und den erweiterten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten, werden von den Patienten auf gezielte Überweisung des niedergelassenen Augenarztes aufgesucht (in Ausnahmefällen im Notdienst als Notfallkonsultation). Dabei werden Fragen zur erweiterten Diagnostik und/oder Therapien geklärt, welche in der Praxis im speziellen Fall nicht in der Form möglich sind. Insbesondere in der Sehbehindertenambulanz werden dazu auch Sehhilfenanpassungen und die Einleitung der umfassenden Rehabilitation geleistet. Es bestehen enge Kooperationen und Informationsaustausche zwischen den Klinikärzten und den Augenärzten vor Ort.

Frühförderer:
In der sehgeschädigtenpädagogischen Frühförderung sind Pädagogen mit einer spezifischen Aus- bzw. Fortbildung in den Bereichen der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik und der Vorschulpädagogik tätig. Das Ziel der Frühförderung ist die gezielte Diagnostik und Förderung des Sehens unter pädagogischer Perspektive, verbunden mit der Beratung der Eltern und gegebenenfalls anderer vorschulischer Einrichtungen. Ein möglichst frühzeitiger Beginn der Frühförderung ist anzuraten; der Kontakt kann über die zuständigen Träger der sehgeschädigtenpädagogischen Frühförderung hergestellt werden.

Blinden- und Sehbehindertenpädagogen:
Ziel sehgeschädigtenpädagogischer Arbeit ist das Ausgestalten der Teilhabe an Bildung für Kinder und Jugendliche mit Blindheit und Sehbehinderung. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Im Rahmen der bildungspolitischen Vorgaben der Bundesländer werden didaktische Maßnahmen für eine sehgeschädigtengerechte Gestaltung des Unterrichts festgelegt und umgesetzt. Im gemeinsamen Unterricht (zielgleiche Integration) werden alle Beteiligten (Schüler, Eltern, Regelschullehrer, Mitschüler etc.) beraten und unterstützt. Die spezifischen Einrichtungen halten darüber hinaus breite Angebote unter anderem für Kinder und Jugendliche mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf (mehrfache Behinderungen) vor. Ein weiteres Aufgabengebiet die die Begleitung der Schüler beim Übergang in den Beruf.
Ansprechpartner sind die Blinden- und Sehbehindertenschulen (Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Sehen).

Mobiler Sehbehinderten Dienst (MSD):
Sonderpädagogen beraten und betreuen sehbehinderte Kinder und Jugendliche während Ihrer Schul- und Ausbildungszeit, vor allem an Regelschulen.
Ziel der Mobilen Sehbehindertenhilfe ist es, im sozialen Umfeld die individuellen Fähigkeiten der Schüler zu entwickeln und sie zu entsprechenden Abschlüssen zu führen.

Rehabilitationslehrer für Lebenspraktische Fähigkeiten:
Die einfachsten Handgriffe des gesamten Tagesablaufes bereiten größte Schwierigkeiten, wenn sich das Sehvermögen plötzlich verschlechtert oder sich eine Erblindung einstellt. Kleider- und Körperpflege, Essens- und Kommunikationsfertigkeiten, häusliche Reparaturen und die Haushaltsführung können durch Rehabilitationslehrer für Lebenspraktische Fertigkeiten zurück gewonnen beziehungsweise neu erlernt werden.

Rehabilitationslehrer für Orientierungs- und Mobilitätstraining:
Die Aufgabe eines Rehabilitationslehrers ist es, sehbehinderten und/oder blinden Personen durch gezielte Schulung, zum Beispiel im Umgang mit einem Laufstock, zu einer möglichst weitgehenden und selbstständigen Fortbewegung zu verhelfen. Das Alter oder weitere Beeinträchtigungen sind kein Hinderungsgrund.

Berufsbildungswerke:
Berufsbildungswerke dienen der beruflichen Orientierung, der Berufsvorbereitung und der Berufsausbildung behinderter junger Menschen. Sie sind auf die besonderen Belange blinder und sehbehinderter junger Menschen eingestellt hinsichtlich des Bildungsangebotes und der Hilfsmittelausstattung. Sie beraten und unterstützen bei der betrieblichen Berufsausbildung und bieten neben der beruflichen Qualifizierung eine anschließende Vermittlung in Arbeit an.

Berufsförderungswerke:
Berufsförderungswerke dienen der beruflichen Neuorientierung, Grundqualifizierung und Umschulung von Personen, die ihren Beruf in Folge einer Behinderung nicht mehr ausüben können. Sie sind auf die besonderen Belange blinder und sehbehinderter Menschen hinsichtlich des Bildungsangebotes und der Hilfsmittelausstattung eingestellt. Sie beraten und unterstützen bei der betrieblichen Berufsausbildung und bieten neben der beruflichen Qualifizierung eine anschließende Vermittlung in Arbeit an.

Selbsthilfeverbände:
Das Angebot der Selbsthilfeverbände ist einzigartig, denn nur hier wird Betroffenen von Betroffenen geholfen. Patienten, die mit einer Augenerkrankung konfrontiert sind, treffen auf Menschen, die einmal in der gleichen Situation waren und deshalb ganz genau wissen, wie man sich nach einer solchen Diagnose fühlt.
Die Netzwerke der Selbsthilfe informieren über medizinische Fragen und helfen in sozialen und rechtlichen Angelegenheiten. Zahlreiche spezialisierte Fachdienste und Einrichtungen unterstützen im Berufsleben, beraten über Hilfsmittel, verleihen Hörbücher, bieten Veranstaltungen, Erholungsreisen und Kurse zur Bewältigung des Alltags wie auch zur Verbesserung der Mobilität an. Das zentrale Angebot aber ist und bleibt der Austausch unter Betroffenen und damit das beste Mittel, um die Auswirkungen einer Augenerkrankung zu verarbeiten.

Medizinprodukte-Berater:
Der Medizinprodukte-Berater berät blinde und sehbehinderte Menschen hinsichtlich der zu verordnenden optischen und elektronischen Hilfsmittel. Er erstellt Testberichte für den Augenarzt und ist an der Finanzplanung sowie der Angebotserstellung bei dem zuständigen Kostenträger beteiligt. Er weist den Kunden in die sachgerechte Handhabung ein, setzt sein Medizinprodukt betriebsgerecht in Stand und klärt über technische Mängel auf.

Krankenkassen:
Sie sind die Kostenträger für die medizinische Diagnostik und Therapie und die verordnungsfähigen Hilfsmittel (entsprechend den offiziellen Hilfsmittelrichtlinien). In unklaren Fällen prüfen deren medizinische Sachverständige Kostenübernahmemöglichkeiten. Rehabilitationsmaßnahmen gehören bis auf das Training für Orientierung und Mobilität nicht in den Leistungskatalog, gegebenenfalls sind hier Sozialhilfeträger, Landschaftsverbände oder auch Schulträger zuständig.

Psychologen:
Sie helfen in therapeutischen Gesprächen, die seelischen Leiden, die eine Sehminderung mit allen Konsequenzen zum Beispiel für die Lebensführung, die Erwerbsfähigkeit, das private Umfeld auslöst, zu verarbeiten und Strategien zur Rückgewinnung von Lebensqualität zu entwickeln.

Versorgungsämter
Sie sind die Anlauf- und Beratungsstelle in Sachen „Schwerbehindertenrecht“. Dort erhält man auf Antrag und nach ärztlicher Begutachtung Zugang zu unterstützenden Maßnahmen.

Anmerkung: Bei der Definition zu den einzelnen Berufsgruppen wurde zur Vereinfachung auf die Differenzierung zwischen weiblich / männlich verzichtet.